hilfsbereit Südwestpfalz Online Berater

Ganz einfach Fragen beantworten und Ihren Anspruch bestimmen!

Gute Beratung hat bei hilfsbereit Alltagshilfe seit jeher oberste Priorität – denn wir möchten, dass unsere Senioren alle Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Am besten gelingt das im persönlichen Gespräch – telefonisch mit unserem erfahrenen Innendienst oder bei Besuchen durch unsere Alltagshelfenden.

Mit unserem Online-Berater bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, sich jederzeit einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten zu verschaffen und – falls gewünscht – wichtige Daten vorab an uns zu übermitteln.

So sparen wir Zeit, vereinfachen die Kommunikation und können uns im anschließenden Gespräch ganz auf eine ausführliche und individuelle Beratung konzentrieren.

Das steht Ihnen OHNE Pflegegrad zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben keinen Pflegegrad? Dann werden keine Kosten von der Pflegekasse übernommen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch die Kosten für eine Haushaltshilfe, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach der Geburt, wenn der Haushalt nicht weitergeführt werden kann und keine andere Person helfen kann. Rufen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich über die Möglichkeiten direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 1 zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben Pflegegrad 1? Dann stehen Ihnen die folgenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und vorrangig die Finanzierungsinstrumente darstellt, die bei der häuslichen Pflege relevant sind.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

Verhinderungspflege

0 € pro Jahr
erst am PG 2

Umwandlung Sachleistungen

0 € pro Monat
erst ab PG 2

Die oben genannten Mittel können alle zur Finanzierung unserer Alltagshilfe herangezogen werden. Außerdem stehen Ihnen folgende weitere Unterstützungen zu.

Pflegegeld

0 € im Monat
erst ab PG 2

Häuslicher Umbau

einmalig 4180 €

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat

Hausnotruf

25,50 € pro Monat

Pflegeberatung §37.3

kostenfrei
bis zu 2x pro Jahr freiwillig

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 2 zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben Pflegegrad 2? Dann stehen Ihnen die folgenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und vorrangig die Finanzierungsinstrumente darstellt, die bei der häuslichen Pflege relevant sind.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

Verhinderungspflege

3539 € pro Jahr

Umwandlung Sachleistungen

bis zu 318 € pro Monat

Die oben genannten Mittel können alle zur Finanzierung unserer Alltagshilfe herangezogen werden. Außerdem stehen Ihnen folgende weitere Unterstützungen zu.

Pflegegeld

347 € im Monat

Häuslicher Umbau

einmalig 4180 €

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat

Hausnotruf

25,50 € pro Monat

Pflegeberatung §37.3

kostenfrei
2x pro Jahr verpflichtend

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 3 zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben Pflegegrad 3? Dann stehen Ihnen die folgenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und vorrangig die Finanzierungsinstrumente darstellt, die bei der häuslichen Pflege relevant sind.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

Verhinderungspflege

3539 € pro Jahr

Umwandlung Sachleistungen

bis zu 599 € pro Monat

Die oben genannten Mittel können alle zur Finanzierung unserer Alltagshilfe herangezogen werden. Außerdem stehen Ihnen folgende weitere Unterstützungen zu.

Pflegegeld

599 € im Monat

Häuslicher Umbau

einmalig 4180 €

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat

Hausnotruf

25,50 € pro Monat

Pflegeberatung §37.3

kostenfrei
2x pro Jahr verpflichtend

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 4 zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben Pflegegrad 4? Dann stehen Ihnen die folgenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und vorrangig die Finanzierungsinstrumente darstellt, die bei der häuslichen Pflege relevant sind.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

Verhinderungspflege

3539 € pro Jahr

Umwandlung Sachleistungen

bis zu 744 € pro Monat

Die oben genannten Mittel können alle zur Finanzierung unserer Alltagshilfe herangezogen werden. Außerdem stehen Ihnen folgende weitere Unterstützungen zu.

Pflegegeld

800 € im Monat

Häuslicher Umbau

einmalig 4180 €

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat

Hausnotruf

25,50 € pro Monat

Pflegeberatung §37.3

kostenfrei
2x pro Jahr verpflichtend
bis zu 4x pro Jahr freiwillig

Das steht Ihnen bei Pflegegrad 5 zu

Sie oder Ihre Angehörigen haben Pflegegrad 5? Dann stehen Ihnen die folgenden Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu. Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und vorrangig die Finanzierungsinstrumente darstellt, die bei der häuslichen Pflege relevant sind.

Entlastungsbetrag

131 € pro Monat

Verhinderungspflege

3539 € pro Jahr

Umwandlung Sachleistungen

bis zu 920 € pro Monat

Die oben genannten Mittel können alle zur Finanzierung unserer Alltagshilfe herangezogen werden. Außerdem stehen Ihnen folgende weitere Unterstützungen zu.

Pflegegeld

990 € im Monat

Häuslicher Umbau

einmalig 4180 €

Pflegehilfsmittel

42 € pro Monat

Hausnotruf

25,50 € pro Monat

Pflegeberatung §37.3

kostenfrei
2x pro Jahr verpflichtend
bis zu 4x pro Jahr freiwillig

Bei welchen Tätigkeiten dürfen wir Ihnen zur Hand gehen?

Freiwillige medizinische Angaben

Damit unsere Alltagshelferinnen und Alltagshelfer im Notfall gut gewappnet sind und angemessen reagieren können.

Pflegeleistungen

Informationen rund um Ihre Pflegeversicherung und Ihren Pflegegrad

Über welche vorhin gezeigten Töpfe soll die Abrechnung erfolgen?

Klientenwünsche

Sonstiges

Unser Innendienst-Team in unserem Informations- und Beratungsbüro in Landau unterstützt Sie gerne!

hilfsbereit Südpfalz

Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Falls wir uns bereits im Gespräch befinden und deshalb Ihren Anruf nicht direkt beantworten können, sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück!

Michael Zürn

Inhaber

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